Auswilderung junger Wasservögel
Handaufgezogene Wasservögel sollten erst dann freigelassen oder ausgewildert werden, wenn sie in der Lage dazu sind, zu fliegen. Das setzt voraus, dass die Schwungfedern voll ausgebildet sind. Im Alter von ungefähr acht Wochen ist dies bei den meisten Vogelarten in aller Regel der Fall. Aber es gibt auch Arten, bei denen es deutlich länger dauert: Erst nach 135 Tagen hat ein junger Höckerschwan sein vollständiges Gefieder und kann damit halbwegs fliegen.
Bei jungen Stockenten erkennt man, dass die Federn an den Flügeln voll ausgebildet sind, wenn sich ein blau-weißes Farbfeld zeigt, das in der Fachsprache als Flügelspiegel bezeichnet wird. Die Abbildung auf dieser Seite zeigt eine aufgezogene junge Stockente mit deutlichem Flügelspiegel bei der Auswilderung.
Junge Teich- und Blässhühner ändern ihr Erscheinungsbild in der Wachstumsphase beträchtlich. Werden sie zu jugendlichen Vögeln, wächst ihnen ein grauschwarzes Gefieder, Blässhühner erhalten außerdem ihre weiße Blesse an der Stirn, der sie ihren Namen verdanken.
Bei der Auswilderung macht es sich bezahlt, dass Sie bisher versucht haben, Ihren Wasservogel möglichst nicht an den Menschen zu binden. Ganz vermeiden lässt sich ein gewisser Grad an Zahmheit leider meist jedoch nicht. Von großem Vorteil ist es nun, wenn Sie mehrere Vögel gleichzeitig auswildern, die zusammen aufgewachsen sind. Das erleichtert den Tieren das Loslösen von den Zieheltern und gibt ihnen ein höheres Maß an Sicherheit. Auf keinen Fall sollte man einzeln auswildern, sondern nach Möglichkeit immer in Gruppen mit Artgenossen, weil dies ihre Überlebenschancen maßgeblich erhöht.
Ideal ist es, wenn Ihre aufgezogenen Wasservögel an einem privaten Gewässer freigelassen werden, denn Jäger, Hunde und Füchse sind nun ihre Hauptfeinde und sie müssen erst noch lernen, sich in der Natur zurechtzufinden. Artgenossen sollen natürlich auch dort vorhanden sein. Sollten Sie die Möglichkeit haben, dann stellen Sie das den jungen Wasservögeln von der Aufzucht bekannte Freigehege für ein paar Tage am Ufer des Gewässers auf und lassen Sie ihren Wasservögeln (natürlich unter Aufsicht) Zeit, sich die neue Umgebung einzuprägen. Sind bereits andere Wildenten anwesend, werden sich ihre Zöglinge diesen sehr bald anschließen und sie können sie beruhigt in die ersehnte Freiheit entlassen.
Eine weitere Möglichkeit, besonders bei sehr ängstlichen Einzelvögeln, für die sich aufgrund widriger Umstände keine Möglichkeit der Aufzucht in einer Gruppe von Artgenossen gefunden hat, sind Vogelschutzgebiete mit Gewässern. Machen Sie ruhig mehrere Ausflüge mit Ihrem Vogel dort hin und lassen sie ihn langsam die Umgebung erkunden.
Ist der Vogel anfangs noch sehr scheu, werden bald der Mut und die Neugier siegen und er wird anfangen, seine neue Heimat zu erforschen. Bleiben Sie dabei ganz ruhig an einer Stelle sitzen und nehmen Sie auch Futter mit. Sie können mehrere solche Ausflüge mit dem Vogel unternehmen, bis Sie das Gefühl haben, er kommt allein zurecht. Lassen Sie noch Futter stehen und entfernen Sie sich dann möglichst unauffällig. Sicherheitshalber können Sie in den darauf folgenden Tagen noch Futter bereitstellen.
Bitte beachten Sie: Für Vogelschutzgebiete/Naturschutzgebiete gibt es außerdem Ansprechpartner bei den zuständigen Städten und Gemeinden. Oftmals findet sich hier Hilfe bei dem Naturschutzbeauftragten. Er hilft oft auch nach der Auswilderung, indem er ein wachsames Auge auf ihren Schützling hat.