Nistkästen reinigen und Nester entfernen
Immer wieder erreicht die Frage das Wildvogelhilfe-Team, ob und wann man alte Vogelnester am besten aus Nistkästen entfernen kann, ohne die Vögel bei einer eventuellen Folgebrut zu stören. Hierzu sei Folgendes erwähnt: Das Beschädigen oder Zerstören von Nestern ist gesetzlich untersagt, es kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden, siehe auch unsere Informationen über Gesetze zum Thema Wildvögel. Fairerweise müssen wir einräumen, dass manche Vögel stärker vom Aussterben bedroht sind als andere, weshalb die Beschädigung oder Beseitigung mancher Nester zur rechten Zeit weniger problematisch ist. Hinzu kommt, dass sich in dem Nistmaterial in den Nistkästen meist allerlei kleines Getier wie Zecken, Vogelflöhe oder andere Parasiten befinden, die den Winter in dem kleinen Häuschen bestens überstehen können und so im Folgejahr die Brut eines neuen gefiederten Mieters massenhaft befallen könnten. Unsere Antwort auf die Frage nach der gründlichen Nistkastenreinigung lautet deshalb: Ja, bitte, aber erst, wenn die Vögel wirklich nicht mehr brüten.
Viele Menschen glauben, die Brutsaison sei der Frühling, sodass sie im Sommer die Nester aus den Nistkästen entfernen können. Jedoch brüten etliche Vogelarten mehrmals hintereinander, es kommt im Laufe des Frühlings und Sommers somit zu Zweit- oder gar Drittbruten. Bei einigen heimischen Vogelarten ist es keine Seltenheit, dass sie bis in den August hinein Nachwuchs großziehen. Deshalb sollte man mit dem Entfernen des Nistmaterials aus einem Nistkasten und dessen Reinigung unbedingt bis in den September hinein warten. Damit Sie garantiert keinen Vogel stören, klopfen Sie an und öffnen Sie einige Sekunden später den Kasten. Falls sich doch noch ein Vogel darin befinden sollte, wird er die Flucht ergreifen und Sie wissen, dass Sie mit dem Reinigen noch ein wenig warten sollten. Übrigens könnte es auch sein, dass Sie keinen Vogel in dem Kasten finden, sondern andere Tiere wie Fledermäuse oder Siebenschläfer. Stören Sie diese Tiere bitte auf gar keinen Fall. Zum Herbst hin verschwinden sie in ihre Überwinterungsverstecke, spätestens dann können Sie den Nistkasten reinigen.
Ist eine Nisthilfe also tatsächlich unbewohnt, kann es endlich losgehen. Beim Herausnehmen alter Nester sollte man Handschuhe tragen, um sich selbst vor den Bissen eventueller Parasiten zu schützen, die sich als Untermieter eingenistet haben. Verwenden Sie keine chemischen Reinigungsmittel oder gar Desinfektionsmittel, wenn Sie den Nistkasten reinigen. Es könnten Rückstände übrig bleiben, die den Wildvögeln schaden könnten.
Für gewöhnlich ist es ausreichend, den gebrauchten Nistkasten gründlich auszufegen. Falls sich in einem Nistkasten sehr viele Insekten oder Parasiten befinden, hilft es, ihn mit Sodalauge auszuwaschen. Achten Sie darauf, dass er anschließend gut durchtrocknet, bevor Sie den Nistkasten wieder aufhängen. Und das sollten Sie nach Möglichkeit tun, denn eine ganze Reihe von Vögeln nutzt die Nisthilfen in kalten Winternächten als geschützte Schlafplätze. Neben Vögeln nutzen oft auch Feuerwanzen, Hummeln oder andere nützliche Insekten Nistkästen zum Überwintern. Das stört die Vögel normalerweise nicht.
Hände weg von Nestern in der Natur und von Nistkolonien an Hauswänden!
Wie bereits weiter oben erwähnt, dürfen Vogelnester in der Natur nicht beschädigt oder zerstört werden. Hat in Ihrem Garten ein Vogel sein Nest gebaut, sollten Sie es nicht aus der Hecke oder dem Baum entfernen. Freilich gilt das auch für Nester von Vogelarten, die am Boden brüten.
Einen besonderen Status haben die Nistplätze von Vogelarten, die jedes Jahr dieselben Brutreviere oder gar dieselben Nester beziehen. Beispielsweise ist das Zerstören oder Beschädigen von Schwalbennestern kein Bagatelldelikt. Wird es zur Anzeige gebracht, drohen hohe Strafen. Wer jemanden anzeigen möchte, der ein Schwalbennest zerstört hat, der findet auf unserer Internetseite eine vorgefertigte Musteranzeige (Word-Dokument), die uns freundlicherweise vom Komitee gegen den Vogelmord zur Verfügung gestellt wurde.
Sollten Nester von Mauerseglern oder Schwalben im Rahmen einer dringend notwendigen Haussanierung entfernt werden müssen, kann sich der Hausinhaber oder der Verantwortliche für die Sanierung von örtlichen Naturschutzgruppen beraten lassen. Es existieren Mittel und Wege, einer Strafe zu entgehen, wenn man das Entfernen der Nester genehmigen lässt, es zur rechten Zeit durchführt (außerhalb der Brutsaison) und darüber hinaus für Ersatz-Nistmöglichkeiten sorgt, indem bei der Haussanierung artgerechte Nisthilfen eingebaut werden, siehe auch unser Kapitel über Mauersegler-Nistkästen. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) bietet auf seiner Website einen Download zum Thema Haussanierung an, der sich ganz unten auf der Mauersegler-Infoseite findet.
Im Naturschutz aktiv werden als Nistkastenpfleger
In vielen Städten pflegen Natur- und Vogelschutzvereine wie beispielsweise Ortsgruppen des NABU Nistkästen, die auf öffentlichem Grund montiert sind. Dies können zum Beispiel Nistkästen sein, die auf Friedhöfen installiert worden sind. Für diese Pflegemaßnahmen, die für gewöhnlich im Herbst stattfinden, brauchen viele dieser aktiven Vogelschützer Unterstützung. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrem örtlichen Vogel- oder Naturschutzverein nach, ob es entsprechende Aktionen in Ihrer Nähe gibt und ob Sie sich beteiligen können.