Auswildern nicht möglich
Trotz aller Bemühungen um das Leben der gefiederten Pfleglinge können bedauerlicherweise nicht alle in Not geratenen Vögel vor einem traurigen Schicksal bewahrt werden. Immer wieder sind Vogelpfleger mit teils sehr tragischen Todesfällen konfrontiert. Dies ist für die meisten dieser engagierten Menschen ein sehr schmerzhafter Prozess, aber es sollte diesen hilfsbereiten Tierfreunden nicht den Mut nehmen, es beim nächsten hilfsbedürftigen Vogel erneut zu versuchen, dem Tier das Leben zu retten! Es gibt kaum etwas Schöneres, als einen erfolgreich gesund gepflegten oder von Hand aufgezogenen Vogel in die Freiheit zu entlassen und ihm so das für ihn bestimmte Leben zu schenken.
Eine Reihe von Tierärzten neigt in aller Regel leider relativ rasch dazu, ein schwer verletztes oder sehr krankes Tier einzuschläfern. Die Erfahrungen vieler Wildvogel-Pfleger haben gezeigt, dass Vögel aber über geradezu erstaunliche Selbstheilungskräfte verfügen, denen man durchaus eine Chance geben sollte, falls das Tier sich nicht zu sehr quält. Bedenken Sie: Es liegt allein in Ihrem Ermessen, dieser Entscheidung, das Leben eines Vogels zu beenden, zuzustimmen oder nicht. Leider kann Ihnen diese folgenschwere Entscheidung niemand abnehmen und es ist deshalb wichtig, einen wirklich vogelkundigen Tierarzt aufzusuchen, zu dem man volles Vertrauen hat.
Wir, also das Wildvogelhilfe-Team, haben schon oft die Erfahrung gemacht, dass selbst totgesagte Vögel durch intensive Pflege wieder auf die Beine kamen. Die Zeit wirkt manchmal Wunder. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen das Einschläfern die einzig richtige Lösung ist, um dem Tier weitere Qualen zu ersparen.
Es kommt leider immer wieder vor, dass ein vom Menschen gesund gepflegter oder großgezogener Vogel in näherer Zukunft oder überhaupt nie mehr in der Lage sein wird, in Freiheit zu leben, weil er eine bleibende körperliche Behinderung davongetragen hat. In der Natur haben nur sehr starke Vögel eine Überlebenschance. Hier liegt die Entscheidung ebenso bei Ihnen, wie weiter mit einem gehandikapten Vogel zu verfahren ist. Die Geister scheiden sich, wenn es um die Frage geht, ob ein gehandikaptes Tier in die Natur entlassen werden sollte. Dafür spricht sicherlich, dass ein Leben in Freiheit, so kurz es auch sein mag, für einen wilden Vogel mehr bedeutet, als ein langes Leben in Gefangenschaft. Es gibt einige Beispiele für gehandikapte Vögel, die in der Natur augenscheinlich recht gut zurechtkommen. So kann man beispielsweise des Öfteren einbeinige Rabenvögel oder Tauben beobachten.
Sollten Sie sich dazu entschließen, das Tier zu behalten, so sind die entsprechenden Gesetze zu beachten. Eine Grundregel, die Sie hierbei auf jeden Fall berücksichtigen müssen, lautet: Individuen der meisten Vogelarten sollten nicht in Einzelhaltung in menschlicher Obhut leben! Zum Beispiel bei den geselligen Rabenvögeln, bei Tauben oder bei kleinen Singvögeln wie Grün- oder Buchfinken ist es so, dass jedes Tier mindestens einen Artgenossen oder nahe verwandten Vogel braucht, den der Mensch ihm bei aller Liebe und Zuneigung nicht ersetzen kann. Einzelhaltung solch geselliger Vogelarten ist Tierquälerei. Allerdings gibt es auch Vogelarten, die man nur schwer mit Artgenossen oder mit Individuen nahe verwandter Spezies vergesellschaften kann. Ein Beispiel sind Amselmännchen, die während der Brutzeit Artgenossen gegenüber aggressiv werden können. Auch so manches Rotkehlchen geht auf andere Vögel los, wenn es mit ihnen auf engem Raum zusammenlebt. Sollten Sie sich im Einzelfall nicht sicher sein, welche Vögel vergesellschaftet werden sollten und welche nicht, können Sie sich gern an uns wenden, damit wir Ihnen mit unseren Ratschlägen zur Seite stehen können (unsere E-Mail-Adresse: wildvogelhilfe@wildvogelhilfe.org).
Falls Sie selbst keine weiteren passenden Vögel für die Vergesellschaftung eines gehandikapten Vogels halten, dann sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wo der Vogel artgerecht unterkommen kann beziehungsweise sich nach einem ebenfalls gehandikapten Artgenossen umhören, falls sie die artgerechte Unterbringung in einer Freivoliere körperlich behinderter Tiere gewährleisten können.