Auswilderung junger Tauben
Lassen Sie jungen Tauben genug Zeit zum Erwachsenwerden. Auch wenn sie bereits selbst fressen und fliegen können, so sind Tauben, insbesondere Ringeltauben, noch lange sehr „unreif“ und unselbstständig. Mindestens sechs bis acht Wochen alt sollte eine Taube sein, bevor sie guten Gewissens ausgewildert werden kann. Übrigens brauchen die Jungtiere auch bei einer Aufzucht durch ihre Eltern so lange, um fit für ein eigenständiges Leben in der Natur zu werden.
Idealerweise werden zwei oder mehrere miteinander aufgezogene Tauben gemeinsam ausgewildert. Schon während der Zeit der Vorbereitung der Auswilderung können die Tiere viel von einander lernen, denn sie sind sehr klug und schauen sich eine Menge von ihren Artgenossen ab. Werden sie dann schließlich in die Freiheit entlassen, bleiben sie oft erst einmal zusammen und geben sich so gegenseitig ein wenig Schutz – denn mehrere Augen sehen immer mehr als nur zwei!
War es während der Aufzucht noch unerheblich, ob die in menschlicher Obhut miteinander vergesellschafteten „Taubengeschwister“ derselben Art angehörten, ist dies bei der Auswilderung jedoch von großem Belang. Die Lebensweise und der Lebensraum erwachsener Wild- und Stadttauben unterscheiden sich so gravierend, dass zusammen aufgewachsene Straßentauben und Wildtauben später nicht gemeinsam ausgewildert werden können. Lediglich Türken- und Ringeltauben sowie Hohl- und Turteltauben können an geeigneten Orten gemeinsam in die Freiheit entlassen werden, nicht jedoch mit Stadttauben. Diese Vögel dürfen nur mit ihresgleichen gemeinsam freigelassen werden.
Vorgehen bei der Auswilderung von Wildtauben
Zu den Wildtauben, die in Deutschland vorkommen, gehören die bereits erwähnten Ringeltauben, Türkentauben, Hohltauben und Turteltauben. Die beiden zuletzt genannten Arten kommen in menschlicher Obhut allerdings nur sehr selten als Pfleglinge vor. Das Auswildern von Wildtauben geht im Prinzip genauso vonstatten wie bei anderen von Menschen aufgezogenen Wildvogelarten.
Nach Erreichen der Selbstständigkeit hält man die Vögel für etwa zwei Wochen in eine Voliere im Freien, damit sie sich in dieser Zeit noch mehr vom Menschen entfremden und sich die Umgebung einprägen können. So lernen sie im Idealfall auch Wind und Wetter kennen und werden mit den Geräuschen in der Natur vertraut.
Nach dieser Zeitspanne der Gewöhnung an die Natur öffnet man die Voliere und stellt für die Wildtauben auch während der nächsten Wochen täglich Futter und Wasser auf einem Anflugbrett bereit. Auf diese Weise können sie sich langsam und allmählich an ihr Leben in Freiheit anpassen und finden bei Bedarf dennoch Futter an der Voliere.
Der Ort zur Auswilderung von Wildtauben sollte sorgsam gewählt werden. Ideal ist ein Garten, in welchem sich ohnehin regelmäßig andere Wildtauben aufhalten. Hohe Nadelbäume in unmittelbarer Umgebung bieten den Vögeln Schutz und Geborgenheit. Greifvögel und Katzen sind die Hauptfeinde von unerfahrenen, gerade ausgewilderten Wildtauben. Vor ihnen sollten sie sich verstecken können. Insbesondere Hohltauben brauchen kleine Gehölze, um sich dort später niederzulassen. Deshalb sollte am besten ein kleines Waldstück in der Nähe des Auswilderungsortes liegen.
Vorgehen bei der Auswilderung von Stadttauben
Die Freilassung handaufgezogener Stadttauben gestaltet sich etwas komplizierter, da diese Vögel Nachkommen domestizierter Haustauben sind, die ihrerseits von der Felsentaube (Columba livia) abstammen. Diese Herkunft spiegelt sich in den Verhaltensweisen der Straßentauben wider. Ihr wichtigste Verhaltensmerkmal ist die sogenannte Schlagtreue. Aufgezogene Stadttauben benötigen wie domestizierte Haustauben ihr Leben lang einen Anlaufpunkt, wo sie neben Artgenossen Nahrung, Wasser und Unterschlupf finden können. An diesen Ort werden sie auch nach der Auswilderung immer wieder zurückkehren, weil ihr Instinkt ihnen dies vorgibt.
Nun hat natürlich nicht jeder, der ein verwaistes Stadttaubenkind aufgezogen hat, einen Taubenschlag zu Hause, um dem Vogel damit das bieten zu können, was er in seinem späteren Leben benötigt. Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:
- Fragen Sie in Ihrem lokalen Tierschutzverein nach eventuellen Taubenschlägen für in Not geratene Stadttauben.
- Errichten Sie zum Beispiel auf dem Balkon oder im Dachboden einen Unterschlupf für Ihr Taubenkind, wo es ein- und ausfliegen kann. Auch ein kleines Gartenhaus kann diesen Zweck erfüllen.
Wofür auch immer Sie sich entscheiden – bei Stadttauben gilt: zwei Wochen lang Einsperren im neuen Domizil und erst dann darf die Behausung geöffnet werden. In einem von Tierschützern betreuten Taubenschlag kann für diesen Zweck ein großer Käfig mit den auszuwildernden Stadttauben aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie: Ein handaufgezogenes Stadttaubenkind einfach in der Innenstadt auszusetzen, kommt höchstwahrscheinlich seinem Todesurteil gleich!
Lesetipps
Auf unserer Website gibt es drei weitere Bereiche, in denen es um Tauben geht: