Volieren zur dauerhaften Unterbringung nicht auswilderbarer Wildvögel

Beitrag von Team Wildvogelhilfe

Wichtiger Hinweis: 
Die dauerhafte Haltung einheimischer Wildvögel der besonders und streng geschützten Arten bedarf der Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde!
Naturnahe Gestaltung der Voliere, © Anke Dornbach
Naturnahe Gestaltung der Voliere, © Anke Dornbach

Oftmals kommt es vor, dass ein von Menschenhand aufgezogener oder gesund gepflegter Wildvogel eine gesundheitliche Beeinträchtigung behält, die die Möglichkeit der Wildbahntauglichkeit in Frage stellt.

Was mit solchen Pfleglingen weiter geschieht, darüber gehen die Meinungen unter Wildvogelpflegern auseinander. Einige argumentieren so, dass diese Fälle grundsätzlich zu euthanasieren sind. Als Grund wird oft genannt, eine artgerechtes Leben in Gefangenschaft sei nicht möglich. Das Bild vom jahrelang einsamen, im Hasenstall eingesperrten Rabenvogel oder vom behinderten Spatz im Wellensittichkäfig geben einem darin recht. Dazu kommt, dass viele Pflegestellen zwar eine Auswilderungsvoliere besitzen, aber ansonsten keine Möglichkeiten haben, behinderte Wildvögel dauerhaft artgerecht unter zu bringen. Oder es wird argumentiert, diese Pfleglinge verursachen zu hohe Futterkosten und bedürfen eines zusätzlichen Pflegeaufwandes, der nicht bewältigbar sei.

Wiederum andere Wildvogelpfleger – dazu zählt auch das Wildvogelhilfe-Team – sind der Meinung, dass diese Frage so nicht pauschal zu lösen ist. Aus eigenen langjährigen Erfahrungen und auch denen  anderer Pflegestellen sind etliche gute Beispiele bekannt, dass die dauerhafte Haltung unter möglichst artgerechten Bedingungen durchaus ein lebenswertes Dasein für behinderte Wildvögel bedeuten kann.


Bedingung und Grundlage ist hierfür eine genaue Kenntnis der Lebensbedürfnisse der jeweiligen Vogelart.

Schwarmvögel, wie zum Beispiel Sperlinge oder Rabenvögel brauchen unbedingt artgleiche Artgenossen. Kein flugunfähiger Spatz ist glücklich über die Gesellschaft von Wellensittichen oder Kanarienvögeln- er braucht weitere Spatzen um sich herum.

Die Unterbringung muss in einer geräumigen, naturnah eingerichteten Freivoliere erfolgen, nicht im Wohnzimmer bei laufendem Fernseher oder dergleichen.

Die dauerhafte Haltung eines Wildtieres der besonders oder gar streng geschützten Arten (dazu zählen nahezu alle europäischen Wildvogelarten) ist gesetzlich geregelt und bedarf einer behördlichen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises. Darüber hinaus müssen dauerhaft gehaltene Wildvogel mit einem Artenschutzring versehen werden, welcher beim BNA nur unter sehr strengen Auflagen erhältlich ist. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit teilweise hohen Bußgeldern.


Volieren zur permanenten Unterbringung von Wildvögeln, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgewildert werden können, bedürfen in einigen Bundesländern einer Gehegegenehmigung sowie bei entsprechender Größe zusätzlich einer Baugenehmigung. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor dem Bau bei den zuständigen Behörden nach den entsprechenden Vorschriften. Solche Volieren müssen gewisse Mindestmaße aufweisen, die der Vogelart entsprechen, die darin gehalten werden soll. Darüber hinaus müssen diese Volieren den artspezifischen Besonderheiten der Tiere gerecht werden. Außerdem dürfen nicht beliebig viele Vögel in einer Voliere zusammen gehalten werden, eine Überbelegung sollte möglichst vermieden werden.

Bei der Einrichtung und Ausstattung Ihrer Voliere können Sie Ihrer Fantasie freien Lauf lassen, nur sollten Sie die Bedürfnisse der Bewohner kennen und auch in jedem Fall berücksichtigen.

Naturnahe Gestaltung und Sitzmöglichkeiten in Bodennähe, © Anke Dornbach
Naturnahe Gestaltung und Sitzmöglichkeiten in Bodennähe, © Anke Dornbach

Für nicht mehr oder nur noch eingeschränkt flugfähige Vögel sind Sitzmöglichkeiten in geringer Höhe anzubringen, damit sich die Tiere nicht nur am Boden aufhalten müssen. Man kann diese Sitzgelegenheiten aus Baumstämmen und Ästen in entsprechender Dicke oder Sisalseilen leicht herstellen. Auch schräg angebrachte Naturäste und Felsstücke erfüllen diesen Zweck. Es ist zu verhindern, dass sich Vögel mit Gefiederstörungen auf hohe Äste setzen können, da sie sich sonst beim Herunterspringen verletzen können oder die gerade nachwachsenden Federn wieder abbrechen können.

Behinderte Wildvögel, die in einer Voliere gehalten werden müssen, sollten nach Möglichkeit nicht alleine darin untergebracht werden, sondern mit Artgenossen oder Vertretern von Vogelarten mit ähnlichen Bedürfnissen. Hierbei ist jedoch dringend darauf zu achten, dass sich die Vogelarten vertragen und sich nicht gegenseitig jagen oder verletzten. So sollten selbstverständlich Vögel, die in der Natur als Beute für andere Arten dienen, nicht mit diesen gemeinsam in einer Voliere gehalten werden. Aus diesem Grund sind beispielsweise Rabenvögel getrennt von kleineren Singvogelarten zu halten. Es gibt zudem Spezies, die grundsätzlich Einzelgänger sind. Meist sind dies Vögel, die in der Natur ein großes Revier für sich beanspruchen und etwaige Rivalen vehement aus diesem vertreiben.

Am Fuß behinderte Wacholderdrossel als Dauerpflegling in einer Voliere, © Anke Dornbach
Am Fuß behinderte Wacholderdrossel als Dauerpflegling in einer Voliere, © Anke Dornbach

Probleme können mehrere männliche Amseln und Drosseln, die in derselben Voliere während der Brutzeit untergebracht werden, bereiten. In freier Natur würden sie eigene Reviere besetzen und sich aus dem Weg gehen, was in der Voliere nicht möglich ist. Es kann deshalb zu Auseinandersetzungen untereinander kommen. Vor allem im Frühling ist deshalb besondere Vorsicht beim Vergesellschaften der Tiere geboten.

Aus den zuvor genannten Gründen ist es ratsam, die Voliere bei Bedarf abtrennen zu können, um aggressive Individuen einzeln halten zu können, zumindest während der Zeit der Revierkämpfe.