Jungvögel in menschlicher Obhut

Junge Kohlmeise in menschlicher Obhut, © Dieter Dornbach
Junge Kohlmeise in menschlicher Obhut, © Dieter Dornbach

Wenn Sie einen Wildvogel bei sich aufnehmen, um ihn selbst aufzuziehen, informieren Sie bitte ordnungshalber die für Ihren Wohnort zuständige Untere Naturschutzbehörde darüber, um später unter Umständen auftretende rechtliche Konflikte zu vermeiden. Wer Wildvögel, die fast alle zu den besonders oder streng geschützten Arten gehören, bei sich zu Hause pflegt und aufzieht und später wieder auswildert, benötigt hierfür normalerweise keine behördliche Genehmigung. Anders sieht es aus, falls ein Vogel gehandicapt bleibt und nicht mehr ausgewildert werden kann. Will man einen solchen Vogel in seiner Obhut behalten, ist dies nur mit einer Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erlaubt. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Stark abgemagerte junge Taube, © Elli Hess
Stark abgemagerte junge Taube, © Elli Hess

Zunächst sollte man den gefundenen Vogel auf eventuell vorhandene äußere Verletzungen und Krankheitsanzeichen hin untersuchen. Folgende Auflistung soll Ihnen dabei behilflich sein:

  • Ist der Vogel abgemagert? Diese Frage kann man durch sanftes Abtasten des Brustbeins klären. Steht es deutlich und beinahe scharfkantig wie ein Schiffskiel hervor, hat der Vogel eine längere Hungerperiode hinter sich. Völlig abgemagerte Jungvögel müssen speziell behandelt werden (siehe Kapitel Erstversorgung).
  • Zittert der Vogel, sträubt er das Gefieder und schließt dabei die Augen? Bildet er einen „Buckel“? Fühlt er sich kalt an?
  • Hängt ein Flügel stark herab?
  • Sitzt der Vogel sicher auf beiden Beinen oder tendiert er dazu, um zufallen?
  • Kann er sein Gleichgewicht nicht richtig halten?
  • Ist eine offene Wunde zu erkennen? Blutet er aus dem Schnabel?
  • Sehen die Augen klar und gesund aus?
  • Sind äußere Parasiten im Federkleid zu erkennen?
  • Leidet der Vogel an Durchfall?
  • Leidet der Vogel an Atemnot, ist Schnappatmung zu sehen, sind Atemgeräusche zu hören?

Als nächstes sollten Sie unbedingt herausfinden, welcher Art Ihr Vogel angehört. Sie müssen dies wissen, um ihm eine artgerechte Fütterung angedeihen lassen zu können. Bitte vermeiden Sie unbedingt jeden Fütterungsfehler und machen Sie sich vertraut mit den wichtigsten Grundregeln. Falls Sie sich nicht sicher sind, können Sie den Pflegling natürlich einem auf Vögel spezialisierten fachkundigen Tierarzt vorstellen. Dieser kann zusätzlich zum Abtasten eine Kotprobe auf Würmer oder andere Darmparasiten untersuchen und Ihnen bei Bedarf ein Mittel zur Entwurmung oder ein anderes Medikament mitgeben.

Eigene, laienhafte Behandlungsversuche mit Pflaster, Klebeband und Humanmedikamenten sind strikt zu unterlassen.