Scheunen für Eulen

Scheunen sind für viele Tierarten ein willkommender Wohnraum, © PublicdomainPictures / Pixabay
Scheunen sind für viele Tierarten ein willkommender Wohnraum, © PublicdomainPictures / Pixabay

Wer eine Scheune oder einen Geräteschuppen auf seinem Grundstück beherbergt, kann diese Gebäude mit wenig Aufwand in eine Heimstatt für eine Reihe nützlicher und teils sogar seltener Tiere verwandeln. Solche Gebäude sind für viele unterschiedliche Vogelarten ein idealer Platz, um dort zu leben beziehungsweise den Nachwuchs großzuziehen. Allerdings dürfen Schuppen und Scheunen nicht hermetisch abgeriegelt sein, da die Tiere anderenfalls keinen Weg hinein finden – oder wieder heraus.

Ein bekannter Vertreter der Vogelwelt, der solche Gebäude als Unterschlupf schätzt, ist die Schleiereule (Tyto alba). Diese grazilen, nachtaktiven Vögel bevorzugen Ruinen, Kirchtürme und alte Scheunen als Brutplätze. Da sich jedoch zusehends weniger der für sie geeigneten Gebäude in Deutschland finden, werden Kinderstuben für Schleiereulen immer rarer und es ist deshalb wichtig, ein potenziell für diese Vögel interessantes Gebäude für sie zugänglich zu machen.

Schleiereulen (Tyto alba) lassen sich gern in Scheunen nieder, © Sam Whited via Flickr
Schleiereulen (Tyto alba) lassen sich gern in Scheunen nieder, © Sam Whited via Flickr

Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, wäre es demnach ein großes Unrecht, eine alte Scheune oder einen Schuppen abzureißen, weil man das Gebäude selbst nicht mehr benötigt. Schleiereulen oder auch Fledermäuse sind dankbare „Mieter“, die zudem äußerst nützlich für den Menschen sind. Fledermäuse fressen Nacht für Nacht zahllose Insekten. Schleiereulen ernähren sich vor allem von Mäusen, die sich in so manchem vogelfreundlich eingerichteten Garten meist rasch ebenfalls ansiedeln.

Klapprige Scheunen oder Schuppen bieten allerdings meist relativ wenig optischen Reiz. Abhilfe schaffen hier Gewächse wie Knöterich, von denen man die Gebäude überwuchern lassen kann.

Achtung: Haben sich einmal Fledermäuse in einem Gebäude häuslich niedergelassen, darf dieses nicht mehr abgerissen werden! So baufällig es unter Umständen auch sein mag, es steht aufgrund der in ihm wohnenden Fledermäuse unter striktem Naturschutz.