Häufig gestellte Fragen zur Gesetzeslage rund um Wildvögel

Wintergoldhähnchen auf einer Hand, © Pezibear / Pixabay
Wintergoldhähnchen auf einer Hand, © Pezibear / Pixabay

Die folgenden Fragen treten erfahrungsgemäß besonders häufig zum Thema Wildvögel und Gesetze auf; die hier gegebenen Antworten beziehen sich auf besonders geschützte Arten. Diesen Schutzstatus genießen sämtliche europäischen Vogelarten, außer denen, die streng geschützt sind und denen, die unter das Jagdrecht fallen (letzteres kann je nach Bundesland unterschiedlich sein).

 


Darf ich Wildvögel aus der Natur mitnehmen?

Nein. Einzige Ausnahme bilden in Not geratene Wildvögel, wie zum Beispiel verletzte Tiere oder verwaiste Jungvögel. Diese dürfen nur zum Zwecke der Pflege oder Aufzucht mitgenommen werden und sind unverzüglich nach ihrer Genesung wieder in die Freiheit zu entlassen.
§43 Abs. 6 BnatSchG.

Achtung! Je nach Bundesland kann es unterschiedlich sein, ob man Wildvögel im Allgemeinen im Sinne des BNatSchG pflegen darf. Bestimmte Wildvögel können in Ihrem Bundesland durchaus in das Jagdrecht überführt worden sein, womit diese Vögel aus dem allgemeinen Schutz des BNatSchG herausfallen. Hier lohnt ein Blick in das jeweilige Landesjagdgesetz um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Erfahren Sie hier mehr darüber.


Darf ich der Natur entnommene Wildvögel behalten?

Grundsätzlich nein. Im Falle von nicht freiheitstauglichen (behinderten) Tieren sind diese an die von der Naturschutzbehörde vorgesehene Stelle abzugeben.
§49 Abs. 1 Satz Nr. 3 BNatSchG

Wer einen behinderten Wildvogel privat halten möchte, muss dies der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich melden. Diese kann überprüfen, ob der angehende Halter über ausreichend fundierte Sachkenntnis verfügt. Zusammen mit dem Veterinäramt kann die Unterbringung besichtigt und daraufhin überprüft werden, ob sie art- und tierschutzgerecht ist. Nach der Überprüfung entscheidet die Naturschutzbehörde, ob eine Haltegenehmigung erteilt wird oder nicht. Halten Sie einen Wildvogel ohne Meldung an die Behörde und ohne Genehmigung, machen Sie sich strafbar! Die Haltung von Greifvögeln wird durch die Verordnung zum Schutz von Wild (BWildSchV) geregelt.


Muss ich einen Wildvogel beringen?

Wer einen Wildvogel nur vorübergehend für die Zeit der Pflege und Aufzucht hält, muss den Vogel nicht beringen. Bleibt der Wildvogel jedoch auf Grund einer Behinderung für immer in Menschenobhut, benötigt er einen Artenschutzring als Nachweis dafür, dass er nicht illegal der Natur entnommen wurde.
§7 Abs. 2 Satz 1 und 2 BArtSchV 1999

Einen solchen Ring erhält man entweder beim Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) oder beim Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF). Ringe werden nur gegen Vorlage einer Haltegenehmigung ausgehändigt.