Darf man Nester entfernen oder Nisthöhlen verschließen?

Dieses Amselnest fiel während der Brutsaison dem Entfernen eines Baumes zum Opfer. Das Zerstören eines Vogelnestes oder des Nistplatzes ist ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. © Gaby Schulemann-Maier
Dieses Amselnest fiel während der Brutsaison dem Entfernen eines Baumes zum Opfer. Das Zerstören eines Vogelnestes oder des Nistplatzes ist ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. © Gaby Schulemann-Maier

Immer wieder wird das Wildvogelhilfe-Team gefragt, ob man Vogelnester beispielsweise von Hauswänden entfernen darf oder ob man Einschlupflöcher von Vogelnestern verschließen darf und wann der beste Zeitpunkt für eine solche Maßnahme ist, damit die Vögel nicht beim Brüten gestört werden. Hierzu sei vorab Folgendes erwähnt: Das Beschädigen oder Zerstören von Nestern ist gesetzlich grundsätzlich untersagt, es kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden, siehe auch unsere Informationen über Gesetze zum Thema Wildvögel. Das heißt, Nester dürfen strenggenommen nie entfernt werden und man darf auch den Zugang zu Nisthöhlen nicht blockieren. Fairerweise müssen wir einräumen, dass manche Vögel stärker vom Aussterben bedroht sind als andere, weshalb die Beschädigung oder Beseitigung mancher Nester zur rechten Zeit weniger problematisch ist, wenn es denn wirklich unbedingt sein muss und zugleich für Ersatzbrutplätze in Form von Nisthilfen gesorgt wird. Außerdem ist es ratsam, örtliche Naturschützer mit einzubeziehen und gegebenenfalls die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um späteren rechtlichen Scherereien vorzubeugen.


Der richtige Zeitpunkt

Nest einer Mehlschwalbe, © Gaby Schulemann-Maier
Nest einer Mehlschwalbe, © Gaby Schulemann-Maier

Wenn Nester entfernt oder beispielsweise Nisthöhlen-Eingänge in Fassaden unbedingt verschlossen werden müssen, ist unbedingt auf den richtigen Zeitpunkt zu achten. Wichtig ist, dass die Vögel garantiert nicht mehr brüten. Viele Menschen glauben, die Brutsaison sei der Frühling, sodass sie im Sommer die Nester entfernen könnten. Etliche unserer heimischen Vogelarten brüten jedoch mehrmals pro Jahr und bei einigen Spezies sind Bruten bis in den August hinein keine Seltenheit. Deshalb sollte man mit dem Entfernen eines Nestes oder dem Verschließen einer Nisthöhle in einem Gebäude unbedingt bis in den Herbst warten, also beispielsweise bis in den Oktober oder gar November.

Auf gar keinen Fall sollte man die Nester von Bodenbrütern zerstören. Viele auf dem Boden brütende Vogelarten, unter ihnen beispielsweise der Kiebitz, sind in ihren Beständen massiv vom Aussterben bedroht. Wer ein Nest einer solchen Spezies zerstört, macht sich nicht nur strafbar, sondern auch mit schuldig am Rückgang einheimischer Vögel.


Besonders geschützt: Schwalben- und Mauerseglernester

Einen besonderen Status haben die Nistplätze von Vogelarten, die jedes Jahr dieselben Brutreviere oder gar dieselben Nester beziehen. Beispielsweise ist das Zerstören oder Beschädigen von Schwalbennestern kein Bagatelldelikt. Wird es zur Anzeige gebracht, drohen hohe Strafen. Wer jemanden anzeigen möchte, der ein Schwalbennest zerstört hat, der findet auf unserer Webseite eine vorgefertigte Musteranzeige, die uns freundlicherweise vom Komitee gegen den Vogelmord zur Verfügung gestellt wurde.

Sollten Nester von Mauerseglern oder Schwalben im Rahmen einer dringend notwendigen Haussanierung entfernt werden müssen, sollte dies nicht geschehen, ohne die örtlichen Behörden und Naturschützer mit einzubeziehen. Es existieren Mittel und Wege, einer Strafe zu entgehen, wenn man das Entfernen der Nester genehmigen lässt, es zur rechten Zeit durchführt und darüber hinaus für Ersatz-Nistmöglichkeiten sorgt, indem bei der Haussanierung artgerechte Nisthilfen installiert werden.