Freilassung genesener Altvögel

Ein Raufußkauz wird nach der Überwinterung in einer Pflegestation freigelassen, © Corinna Heinrich
Ein Raufußkauz wird nach der Überwinterung in einer Pflegestation freigelassen, © Corinna Heinrich

Ist die Zeit der Pflege vorüber und der Vogel genesen, sollte er sicherheitshalber noch einmal dem behandelnden Tierarzt vorgestellt werden, bevor man ihn wieder in die Freiheit entlässt.

Wichtig ist, dass Altvögel, die über längere Zeit eine Verletzung auskurieren mussten, erst eine Weile Flugtraining benötigen, um wieder in die Freiheit entlassen werden zu können. Hierfür ist eine Voliere oder ein wenig benutzter Raum unerlässlich. Dieser Raum muss natürlich gesichert werden, damit der Vogel nicht gegen Fensterscheiben fliegen oder auf andere Weise verunfallen kann.

Genesener Eisvogel wird in die Freiheit entlassen,© Anke Dornbach
Genesener Eisvogel wird in die Freiheit entlassen,© Anke Dornbach

Einen genesenen Altvogel lässt man an dem Ort wieder frei, an dem man ihn gefunden hat, oder zumindest in der Nähe des Fundortes. Hier weiß der Vogel, wo er Nahrung, Wasser und einen geschützten Schlafplatz findet. Kolonievögel, wie beispielsweise Mehlschwalben oder Saatkrähen, die einzeln gefunden wurden, sollten in der Nähe einer bestehenden Kolonie freigelassen werden. Kann ein Altvogel nach der Genesung nicht in Fundortnähe frei gelassen werden, so muss eine Stelle gewählt werden, die seinem natürlichen Habitat entspricht und wo es auch Artgenossen gibt.

In manchen Fällen ist ein vorübergehender Futterplatz sinnvoll, bis sich der Vogel in seiner neuen Umgebung zurecht findet und alleine ernähren kann. Beim Freilassen von Rabenvögeln ist zu beachten, dass die Futterstelle erhöht und rundherum einsehbar ist, damit sich die Vögel dort auch sicher fühlen.